Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bernkastel-Kues
Am Amtsgericht Bernkastel-Kues sind 4 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Bernkastel-Kues
- Zweifamilienhaus5. November 2026Zweifamilienhaus in Zeltingen-Rachtig54492 Zeltingen-RachtigAmtsgericht Bernkastel-Kues110.000 €
- Zweifamilienhaus12. November 2026Zweifamilienhaus in Kesten54518 KestenAmtsgericht Bernkastel-Kues66.000 €
- unbebautes Grundstück19. November 2026unbebautes Grundstück in Traben-Trarbach56841 Traben-TrarbachAmtsgericht Bernkastel-KuesAuf Anfrage
- Einfamilienhaus10. Dezember 2026Einfamilienhaus in Morbach54497 MorbachAmtsgericht Bernkastel-Kues12.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bernkastel-Kues
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Bernkastel-Kues?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Bernkastel-Kues 4 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Bernkastel-Kues?
Der nächste Termin ist am 5. November 2026 um 10:30: Zweifamilienhaus in Zeltingen-Rachtig, Amtsgericht Bernkastel-Kues.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Bernkastel-Kues zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Bernkastel-Kues. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Bernkastel-Kues?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 66.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.